Dampfprofis OG/ AGB

Allgemeines

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen zwischen „Dampfprofis OG“ (im folgenden Auftragnehmer genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber oder Kunde genannt) folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§1 Geltungsbereich der AGB

1.1 Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform.

1.2 Wenn eine oder mehrere Klauseln unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

1.3 Änderungen an den AGB sind vorbehalten. Die Wirksamkeit der AGB beginnt mit dem Veröffentlichungsdatum. Aufträge unterliegen der jeweiligen AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ihre Gültigkeit hat.

§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt. Termine gelten als vereinbart, sobald Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich sowie mündlich eine genaue Zeit für eine gewünschte Leistung/ Lieferung des Kunden (Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung etc.) vereinbaren.

2.2. Treten unvorhersehbare Umstände auf der Sphäre des Auftragnehmers ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird der Auftragnehmer einen neuen Termin für die Leistung/ Lieferung nennen. Es entsteht kein Schadenersatz für den Kunden. Der Kunde hat jedoch das Recht, unentgeltlich den Termin zu stornieren.

2.3 Verzögerungen beim Termin werden dem Kunden zeitnah bekannt gegeben.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Sofern der Auftraggeber zum angegebenen Termin nicht erscheint, kann der Auftraggeber eine Kostenpauschale in Höhe von 25% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

§4 Fahrzeugübergabe

Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden. Bei Beschädigung/ Verlust der im KFZ befindlichen Gegenstände, welche durch Dritte verursacht sind, wird keine Haftung durch den Auftragnehmer übernommen. Der Zustand des Fahrzeugs bezüglich Beschädigungen ist vor der Übergabe vom Auftraggeber festzuhalten (fotografische Dokumentation). Andernfalls sind Beschädigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht sein könnten, nicht nachweisbar.

§5 Abholung/ Verbleiben des KFZ

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftragnehmer den dabei entstandenen Schaden in Anspruch stellen.

§6 Haftung und Garantie

6.1 Schadenersatzansprüche seitens Auftraggeber können nur geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer oder seinem Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

6.2 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugreinigung/ – aufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer, Dellen etc.) und/ oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

§7 Reklamationen

7.1 Die durchgeführten Leistungen werden bei Übergabe des Fahrzeuges gemeinsam mit dem Auftraggeber überprüft. Der Auftraggeber hat das Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

7.2 Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Auftragnehmer beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich mit der fotografischen Dokumentation vor der Übergabe bewiesen werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

§8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

Grundsätzlich können diverse Zahlungsbedingungen festgelegt werden. Bei keiner spezieller Zahlungsvereinbarung gilt: Zahlung innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

§9 Preise

9.1 Die Preise des Auftragnehmers sind im Allgemeinen abhängig vom Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Auftragnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich.

9.2 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und dem möglichen Kunden mitgeteilt. Bei einer mündlichen Zustimmung des Kunden gilt der Auftrag als erteilt.

9.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Farben etc., bei denen spezielle Behandlungen erforderlich sind, kann zusätzlich zum vereinbarten Preis ein Aufpreis erfolgen, jedoch nur, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informiert und die notwendige Zustimmung für die Mehrkosten einholt. Die Auftragserteilung der Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

§10 Sonstiges

Erfüllungsort ist der jeweilige Wohnort/ Firmenstandort des Auftraggebers (mobile Reinigung) bzw. der Standort der Dampfprofis OG.

Als Gerichtstand wird der Firmenstandort vereinbart.


Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, wo wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Es gilt österreichisches, geltendes Recht.


Veröffentlichungsdatum 08.12.2023

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